Leider bin ich gezwungen, den etwas aus dem Ruder gelaufenen Flohmarkt durch genau bestimmte Regeln wieder in ordentliche Bahnen zu lenken. Diese werden laufend erweitert und nach Bedarf angepasst.

 


 

Regeln für den Flohmarkt am Flugplatz     Heist

 

  1. Platzvergabe nur nach vorher eingegangener Anmeldung bis spätestens am jeweiligen Samstag bis 12:00 h vor dem darauf folgenden Sonntag.

  2. Es wird nur nach Aufforderung durch die Mitarbeiter auf das Flohmarkt Gelände gefahren.

  3. Für die Nutzung der Toiletten am „Tower Restaurant“ wird eine Tages Nutzungsgebühr in Höhe von 1 Euro pro Person erhoben. Diese wird bei der Einfahrt von den Mitarbeitern eingezogen, also bitte Kleingeld bereithalten. Sie erhalten ein Armband, welches am Handgelenk zu befestigen ist.

  4. Es dürfen keine Neuwaren, Speisen (auch selbst hergestellte und Getränke auch alkoholische) angeboten werden.

  5. Weitere verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz WaffG §42a, Anlage 2 in den Abschnitten 2 bis 4 zu § 2  sind: Teleskopschlagstock, Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel oder Schwerter, sowie Taser, Pfefferspray oder ähnliche Gegenstände.

  6. Es werden keine gewerblichen Händler zugelassen. Bei einem berechtigtem Verdacht, dass doch ein gewerblicher Hintergrund besteht, wird von dem jeweiligen Händler eine schriftliche Bestätigung mit den persönlichen Angaben sowie dem Kfz-Kennzeichen und der Unterschrift zum Ausfüllen vorgelegt. Bei unwahr gemachten Angaben wird  mit zu Hilfenahme der Polizei ein Platzverweis ausgesprochen und durchgesetzt. Ein wiedererscheinen gilt als Hausfriedensbruch und wird gerichtlich verfolgt.

  7. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Lediglich können vereinzelt Wünsche von Behinderten und älteren Menschen zur Toilettennähe berücksichtigt werden.

  8. Es wird kein Müll am Standplatz hinterlassen oder irgendwo am Wald oder seitlich vom Gelände entsorgt. Für Verpackungsreste wie Pappteller, Becher etc. steht Ihnen an der Straße Richtung Biergarten ein Mülleimer zur Verfügung. Bei nichtbeachten dieser Maßnahme droht eine Anzeige wegen illegaler Müllentsorgung. Im Wiederholungsfall wird mit zu Hilfenahme der Polizei ein Platzverweis ausgesprochen und durchgesetzt.

  9. In der Zeit von 08:00 bis 17:00h haben Sie die Möglichkeit ihre Waren auf dem Flohmarktgelände anzubieten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aus Platzgründen erst ab ca. 15:00h möglich ist das Gelände mit dem Fahrzeug zu verlassen.

  10. Witterungsbedingt wird es nie eine Absage der Veranstaltung geben. Es ist Ihnen selbst überlassen eine Stand auf zu bauen. Für jegliche Schäden, die an Ware und oder Fahrzeuge durch herumfliegende Schirme etc. entstehen, wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.

  11. Auf der Zufahrtsstraße und dem gesamten zugänglichen Gelände gilt die StVo. Es  ist eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h einzuhalten oder gegebenenfalls die Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen.